«So empathielos es klingt, ist der Fall für das Ordnungsamt eine rein abfallrechtliche Problematik», erklärt Patrick van der Meer im Auftrag der Stadtverwaltung. Solche Verstöße könnten und sollten mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe hänge vom jeweiligen Einzelfall ab und liege im Ermessen der Behörde.
Toter Hund gefunden: Ordnungsamt Tecklenburg ermittelt nicht aktiv weiter
Eigene Ermittlungen werden nach Angaben des Ordnungsamts nicht durchgeführt. Viele mögliche Beweise seien bereits durch die Beseitigung des Hundes verloren gegangen. Hinweise aus der Bevölkerung würden dennoch entgegengenommen. Einen konkreten Verdacht gebe es bislang nicht, die Öffentlichkeit werde nicht aktiv um Mithilfe gebeten.
Illegale Tierentsorgung: Selten, aber hohe Dunkelziffer
Fälle illegal entsorgter toter Tiere kämen im Stadtgebiet «in einer gewissen Regelmäßigkeit, aber eher selten vor», so van der Meer. Die Dunkelziffer sei jedoch vermutlich deutlich höher
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, verstorbene Haustiere würdevoll zu bestatten – etwa in Tierbestattungseinrichtungen oder durch Einäscherung. Wer eine kostengünstigere Lösung sucht, könne das Tier auch gegen Entgelt bei einer Tierkörperbeseitigungsanlage abgeben.
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