Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht im Kreis Steinfurt aktuell eine hohe Waldbrandgefahr.
Auf dem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes gilt für die Region aktuell Stufe 4 von 5 (Stand: 15. Juli).
Der Kreis Steinfurt und die Kreispolizeibehörde Steinfurt rufen daher zu besonderer Vorsicht auf. „Bereits kleinste Zündquellen können Brände verursachen, die sich unter den aktuellen Witterungsbedingungen schnell ausbreiten und zu einer ernsten Gefahr für Menschen, Tiere und die Natur werden“, erläutert Kreisbrandmeister Raphael-Ralph Meier. Insbesondere beim Aufenthalt in Wäldern, an Mooren und Heideflächen ist daher besondere Vorsicht geboten.
KREIS STEINFURT: HOHE WALDBRANDGEFAHR
Das Entzünden offener Feuer ist grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Bereichen erlaubt. In der aktuellen Situation sollte möglichst vollständig darauf verzichtet werden. Glimmende Gegenstände oder Zigaretten dürfen keinesfalls in der Natur entsorgt werden.
Fahrzeuge sollten ausschließlich auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Heiße Fahrzeugteile, insbesondere Katalysatoren, können trockenes Gras entzünden und Brände auslösen. Darüber hinaus können Fahrzeuge, die auf Waldwegen abgestellt sind, Rettungswege versperren und das Eintreffen der Feuerwehr verzögern.
IM NOTFALL: 112
Wenn Rauch oder ein Feuer bemerkt werden, ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen. Der Brandort sollte möglichst genau beschrieben werden, damit die Einsatzkräfte den Einsatzort schnell finden. Von eigenen Löschversuchen rät Raphael-Ralph Meier eher ab: „Sie sollten nur unternommen werden, wenn dadurch keine Gefahr für die eigene Sicherheit entsteht. Brände breiten sich aber aktuell besonders schnell aus und können oft nur durch erfahrene Kräfte der Feuerwehr richtig eingeschätzt werden.“
Der Kreis Steinfurt und die Kreispolizeibehörde beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr kontinuierlich und stehen hierzu in engem Austausch mit den zuständigen Forstbehörden, Feuerwehren und weiteren Einsatzkräften.
VERANTWORTUNGSVOLLES VERHALTEN WICHTIG
„Ein umsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten ist aufgrund der hohen Waldbrandgefahr zurzeit besonders wichtig. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern und Menschen, Tiere sowie wertvolle Naturflächen zu schützen“, macht Theo Witte, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz des Kreises Steinfurt, deutlich.
Vorher reagierte der Kreis bereits mit einer weiteren Maßnahme: einem Verbot der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern.
WASSERENTNAHME VERBOTEN
„Im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt ist es ab Dienstag, 14. Juli, verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Steinfurt, die diese in ihrer Funktion als zuständige Wasserbehörde erlassen hat. Das Verbot gilt zunächst befristet bis Samstag, 31. Oktober“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Hintergrund für diese Maßnahme seien die geringen Niederschlagsmengen und hohen Temperaturen der vergangenen Wochen, die in den Gewässern des Kreises für Niedrigwasserstände gesorgt haben. Auch einzelne lokale Niederschlagsereignisse in den vergangenen Tagen haben nur sehr kurzzeitig eine Entlastung herbeigeführt.
Da eine Wetteränderung nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der durch die Hitze belastete Naturhaushalt weiter geschädigt wird – mit schwerwiegenden Folgen für Tiere und Pflanzen. Durch die hohen Temperaturen kommt es bereits zum Sauerstoffmangel in einigen Gewässern. Um Fischsterben vorzubeugen, die im Sommer 2025 in verschiedenen Bereichen des Kreises auftraten, erlässt der Kreis nun diese Verfügung.
Das Verbot betrifft sämtliche Formen der Wasserentnahme – unabhängig davon, ob es sich um den Gemeingebrauch, den Eigentümer- und Anliegergebrauch oder eine bestehende Erlaubnis handelt. Ausgenommen sind allerdings sämtliche Grundwasserentnahmen (beispielsweise über Brunnen) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, sowie Entnahmen aus dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Mittellandkanal sowie die Ems. Für Letztere hat die Bezirksregierung eine eigene Verfügung erlassen.
Somit ist nicht nur das Fördern großer Wassermengen – etwa zur landwirtschaftlichen Beregnung – untersagt, sondern auch das Entnehmen kleinerer Mengen zur Gartenbewässerung. Erlaubt bleibt lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.
Ziel der Verfügung ist es, die ohnehin durch Trockenheit stark beanspruchten Gewässer vor weiterer Belastung zu schützen und die natürliche Wasserführung zu sichern.
Die Einhaltung des Verbots wird vom Kreis Steinfurt kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.








