Wie in jedem Jahr möchte die Stadt Tecklenburg ihre Einwohner und Gäste darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der historischen Tecklenburger Altstadt verboten ist.
„Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern untersagt“, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit.
FEUERWEKRSVERBOT AN SILVESTER IN TECKLENBURG: AUCH ANDERE ORTSTEILE BETROFFEN
Insbesondere letztere sind in der Altstadt bekanntermaßen zahlreich vorhanden. Darüber hinaus fänden sich auch in den anderen Ortsteilen Tecklenburgs Stellen sowie einzeln stehende Fachwerkhäuser, an denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf, so die Stadtverwaltung. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld geahndet werden.
„Wir hoffen auf Verständnis und wünschen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein fröhliches und unfallfreies Silvesterfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!“
Die Stadt Tecklenburg





