Bei einem Spaziergang machte die Finderin, eine Frau aus Ledde, eine Entdeckung, die sie nicht schnell vergessen wird: Ein Hund in einem Müllsack im Straßengraben. Gegen 20:40 Uhr ist das am 18.7. passiert, an der Sundernstraße in Höhe des Naturschutzgebietes. Der rätselhafte Tod eines Hundes in Ledde.
Toter Hund in Ledde gefunden
Sie war mit ihrem Hund und ihrer Tochter unterwegs, erzählt sie. Dann sei ihr Hund hingelaufen, die Finderin dachte erst es sei ein Hase gewesen, da nur ein Bein aus dem Sack ragte. Sie bewegte den Müllsack ein Wenig, sah, dass es sich um einen Hund handelte und rief direkt die Polizei an.
Eine Polizeisprecherin bestätigt den Vorfall auf Anfrage. Der Hund war nicht gechipt, die Verwesung bereits weit vorgeschritten. Wie lange der Hund dort schon lag, ist ebenfalls nicht bekannt. Laut Finderin könnte er dort auch schon eine Woche gelegen haben.
Ein Landwirt wurde beauftragt, das Tier zu entsorgen.
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Ordnungsamt Tecklenburg bearbeitet Fall
„Der vorliegende Fall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird durch das Ordnungsamt der Gemeinde Tecklenburg weiter bearbeitet“, so die Polizei.
„Es hätte ja auch sein können, dass er einfach versucht hat, das Tier zu entsorgen, aber nicht in dieser Art und Weise“, erzählt die Finderin. Sie ist selbst Angehörige der Polizei und sagt zu dem Vorfall: „Fürchterlich, einfach nur grausam, wer so etwas macht.“
„Wie grausam muss man sein?“
Einige Anwohner sind entsetzt. „Wie grausam muss man sein?“, schreibt eine Frau. Sie ist fassungslos, und mit ihr viele Menschen in der Region.
„Hoffe der Halter wird gefunden und zur Rechenschaft gezogen.“
Ob das Tier ausgesetzt oder möglicherweise woanders verstorben ist, lässt sich nach aktuellen Angaben nicht mehr feststellen. Auch eine Identifikation ist ohne Chip kaum möglich. Die Ermittlungen gestalten sich entsprechend schwierig.
Rein rechtlich handelt es sich um einen Fall für das Ordnungsamt. Aber was heißt das eigentlich? Wer ein verstorbenes Haustier nicht ordnungsgemäß über einen Tierarzt oder eine Tierkörperbeseitigungsstelle entsorgt, verstößt gegen gesetzliche Vorschriften. Das kann mit Bußgeldern geahndet werden, ist aber kein Verbrechen – es sei denn, es gibt Hinweise auf aktive Tierquälerei oder auf einen qualvollen Tod.
Letzteres scheint nach aktuellem Stand nicht nachweisbar zu sein. Und doch wirft der Fall Fragen auf. Was, wenn das Tier noch gelebt hat? Was, es ausgesetzt wurde?
Ermittlungen laufen
Die Polizei hat keine weiteren ähnlichen Vorfälle registriert. Es ist bislang offenbar ein Einzelfall. In dem Straßengraben liegt jetzt kein Müllsack mehr. Ob dort etwas passiert ist, was nicht hätte passieren dürfen, müssen jetzt die Ermittlungen klären.
